• kleine Anmerkung noch:


    ...... defektes Radlager oder Getriebe ........

    Getriebe ist nicht im Garantiefall drin. Hatte es beim Dodge damals gehabt nach 2,5 Jahren hatte ich ein defektes Getriebe. Es wurde auf Kulanz und auf Garantie probiert es zu ersetzen. Ende vom Lied ich durfte es selber zahlen (ca. 7-8k CHF). Beim Kollegen ist auch das Getriebe nicht im Garantifall drin (der fährt ein deutsches Prämiummodell) und hat jetzt ein Problem wo das Getriebe ersetzt wird. Beim Mitzubish Lanzer Evo war es auch nicht drin und wer da denkt das die Kupplung bis zum Ende der Garantiezeit mit drin ist liegt falsch denn die war nur für das erste 0.5 Jahr enthalten. Wenn du ein Problem hat mit Sachen die nicht im Garantiefall drin sind kannst du es sofern über die Versicherung zahlen lassen. Gesetz dem Falle du schliest eine Zusatzverischerung ab die sowas abdeckt. Wer glaubt das alles in der Garantiezeit enthalten ist oder bis zum Ende der Garantiezeit liegt in dem Punkt falsch.
    Wer jetzt sagt das dies Humbuck ist dem kann ich nur sagen informiert euch. Dein Getriebe ist erst im Garantiefall drin wenn die Werkstatt vor Ort Mist baut mit dem Motor ist es das selbe. Habe mal bei Nissan nachgeefragt und die haben mir das so gesagt. Bei Fabrikneuwagen ist der Motor in den ersten 5000 Km im Garantiefall drin (falls Produktionsfehler erkennbar werden) beim Getriebe sieht das genauso aus. Danach ist der Motor ein Kulanzfall in der Garantiezeit (heist du zahlst die Arbeitszeit und Hersteller den Motor). http://www.agvs-upsa.ch/system…rleistung_kaufvertrag.pdf Motor und Getriebe fallen bei den Herstellern in die Gewährleistung ;).

    Gruß Carsten


    Nissan Juke n-Connecta 1.6 Dig-T 190 PS , Xenon, 2WD, 6-Gang Manuell, Interiour Paket Tokio Black, Weiss Metallic, Connect 3, K&N Luftfilter, LED-Innenraumbeleuchtungsbirnen, Kennzeichenhalter in Chromlook, Dotz Hanzo Felgen,


    Geburtsname: Snow White :rolleyes:

    Geburtsjahr/Jahrgang: 2016

    EZ: 07/2016

    2 Mal editiert, zuletzt von speed-fan-87 ()

  • meine Garanie ist sept.2015 abgelaufen....
    da mein sohn Mechatroniker ist ,macht er alle arbeiten,die teile kaufe ich in net,genauso das öl...


    stimmt zwar das man die Inspektion lt.herstellervorgaben duchführen lassen muß,aber während der Garantiezeit würde ich es lieber nicht drauf ankommen lassen....

  • Verschließteile, wie etwa die Kupplung sind ja generell von Garantieleistungen ausgenommen, das ist klar!


    Bei Motor oder Getriebe ist das natürlich auch problematisch.
    Grundsätzlich müssen Garantiearbeite geleistet werden, "wenn die Ursache des aufgetretenen Mangels schon bei Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war".


    Das ist immer schwierig festzustellen, wenn z.B. nach 50.000 km die Synchronisation des zweiten Ganges hin ist. Das kann als Ursache auch an unsanftem Umgang mit dem Schalthebel bei kaltem Getriebe liegen.


    Wenn man bei solchen Reparaturen - was ja bei Motor und Getriebe meist der Fall ist - leicht in den höheren vierstelligen Bereich kommt, zieren sich die Hersteller natürlich, solche Sachen gratis zu reparieren.
    Wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel erst durch den Betrieb aufgetreten ist, kann der Hersteller immer den kostenfreien Ersatz ablehnen - egal um was es sich dabei handelt...


    Ich kenne jetzt die genauen Garantiebedingungen bei Nissan nicht, aber meines Wissens sind Motor/Getriebe ja nicht generell von der Garantie ausgenommen (bzw. nach 5000km).

  • Gewährleistung sind Motor und Getriebe und keine Garantie ;) ist ein kleiner Unterschied. Heist Tritt der Fehler nach der Wartung auf Haftet die Werkstt (in dem Fall hast du wenn Das Teil dann Schrott ist eine Garantie). Tritt der Fehler nach der Auslieferung beim Neuwagen auf ist das noch ein Garantiefall (man beachte das Kleingetruckte im Kaufvertrag). Tritt der Fehler während der Lebensdauer auf (jenach Vereinbahrung) ist es Garantie oder Gewährleistung. Motor und Getiebe fallen somit in 2 Bereiche.


    Fall 1 die Garantie: zB Motor und Getriebe (weil wir gerade so schön dabei sind und wir glaub nicht mehr davon wegkommen :0016: ) diese liegen in der Garantie sofern die Werkstatt Mist baut und nachweislich der Werkstt durch ein Gutachten ect. bescheinigt. Heist zB. falsche Motoröl eingefüllt (kann ja mal passieren oder die Zündkerzen zufest angezogen so das sie brechen oder Schrauben beim Getriebe zu locker usw..


    Fall 2 die Gewährleistung: Der Hersteller gibt eine gefahrene Kilometer an zB. 100k km oder den Zeitraum zB. 3 Jahre (meist beides mit einander verbunden). Heist in diesem Zeitraum bescheinigt er dir das keine Mängel sofern die gerechte nach Hersteller vorgegebene Wartung erfolgt. Hier gilt das Checkheft als Nachweis samt Rechnungen der Wartungen (wegen der durchgeführten Arbeiten). Erfolgt somit keine gerechte Wartung ist das gewisse Bauteil dann ausgeschlossen. Und wird, evt. man hat eine Zusatzversicherung, zum Versicherungsfall was dann die Versicherung abdeckt oder dann auf Kulanz geht. Ja das Kleingedruckte kann manchnmal sehr fies sein. Vorallem bei Hersteller die mit 7 Jahre kostenlose Reparatur ect. werben.

    Gruß Carsten


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  • Mooooment.... ;)


    Wenn ich auf die Nissan-Seite gehe und mir den Punkt "Garantie" anschaue (oder auch in mein Serviceheft), dann ist dort überall die Rede von einer 3jährigen Neuwagen-Garantie, nicht von Gewährleistung! Und zwar für das ganze Fahrzeug.
    Wenn ich mich hier im Irrtum befinde, so lasse ich mich gerne eines besseren belehren - wenn man mir den entsprechenden Passus in den Garantiebedingungen zeigt...


    Du hast vollkommen Recht, dass es bei normalen Käufen eine 2jährige Gewährleistung gibt, aber bei Nissan ist nur von Garantie die Rede...und das sind - wie du sehr treffend geschrieben hast - zwei Paar Stiefel.


    Bei der Gewährleistung gilt die "Beweislastumkehr", d.h. ich muss dem Händler beweisen, dass die Ursache des Mangels schon bei der Auslieferung vorhanden war - bei der Garantie ist es umgekehrt...

  • Habe nun vor 1500km auf 10W-40 umgestellt und schon habe ich keinen merklichen Ölverbrauch mehr, zuvor waren es bei rasanter Autobahnfahrt gerne mal 100mL pro 200km oder besser gesagt:


    Mit 5W-40 fehlte nach 400km rasanter Fahrt gerne mal ein Ring in Ölstandsabfrage.


    Das 10W-40 ist für den Juke spezifiziert freigegeben aber NICHT vollsynthetisch sondern nur Halbsynthetisch.


    Empfehlen würde ich generell 5W-30, für sportliche Turbofahrer sogar 5W-40 und in der 2. Lebenshälfte also ab 100000km 10W-40..... am Spritverbrauch, Ölverbrauch und Kaltstartverhalten sehe ich, daß mein Tipp zumindest bei meinem Juke perfekt funktioniert.


    Das wichtigste am Motoröl ist erstmal, daß es für den Juke spezifiziert freigegeben ist,
    dann kommt die Viskosität
    dann, daß es kein "No-Name" Hersteller ist,
    zum Schluß erst der Preis denn der ist das unwichtigste, wenn es um den Motor geht, die ersten 3 sind wesentlich wichtiger und wenn die erfüllt sind, darf der Preis auch gerne mal niedriger sein ;)


    Oder witzig formuliert:


    Es muß nicht das GANZ gute Öl für 100€ der Liter sein mit Goldstaub drin, der Goldstaub verklebt nur den Ölfilter :0016:

  • Wenn du die Verminderung des Ölverbrauchs durch den Umstieg von 5W... auf 10W... tatsächlich beobachtet hast, wird das seine Berechtigung haben --- aber erklärbar ist es physikalisch eigentlich nicht.


    Die erste Zahl bei der Viskosität gibt die Zähflüssigkeit bei Kälte (0°C) an, die zweite bei Wärme (100° C).
    Ein 5W40 hat also bei 100°C die gleiche Viskosität wie ein 10W40, somit dürfte der Verbrauch eigentlich nicht geringer sein - es ist nur beim Kaltstart etwas "zäher"...soweit habe ich das gelesen....


    Anders wäre es, wenn man von 5W40 auf 5W50 oder 10W50 umsteigt; das wäre dann bei zügiger Fahrt tatsächlich dickflüssiger und damit verbrauchsgünstiger.


    Vielleicht kann das mal ein Fachmann erklären... :)

  • Es geht doch eigentlich nicht primär um die Dicke des Öls, je dünner umso besser, aber: der Schmierfilm darf auf keinen Fall abreißen !
    Und genau da ist dann eben das Problem, den Kompromiss zu finden.

  • Stimmt!


    Aber bei Cruiser geht es um den Ölverbrauch. Und wenn bei einem etwas älteren Motor die Kolbenringe oder die Ventilschaft-Dichtungen nicht mehr so ganz dicht halten, geht nun mal ein dünneres Öl leichter durch, als ein dickflüssigeres.

  • Nach meinem Wissen steht die erste Angabe im Motoröl für das Flüssigkeitsverhalten, die zweite Angabe steht für die Reißfestigkeit des Ölfilms.
    Mit der Reißfestigkeit habe ich kein Problem bei meinem "altem" Motor, ist nur halt mittlerweile zu dünn und wenn was verloren geht, dann heutzutage nicht mehr über den "veralterten" Motor sondern dem schon immer kritischem Turbolader, das schwächste Glied bei modernen Turbomotoren :!:


    Ist ähnlich wie mit einem Fahrstuhl, der Mainstream denkt, man könnte damit bequem zwischen den Stockwerken eines Gebäudes wechseln aber körperlich stark Behinderte wissen, daß der für ganz was Anderes gut ist ;)