NISMO RS Begrenzer bei 220km/h?

  • Liest sich gerade sehr interessant, aber klärt das lieber wo anders.


    Zum Thema zurück.
    Der Hersteller schreibt in seinem Prospekt zum Nismo 220 km/h rein.
    Was der Hersteller jetzt damit meint, ist unklar. Meint er echte gefahrene oder nur angezeigte 220 km/h?
    Was steht im Fahrzeugschein drin?
    Wenn es hart auf hart kommt, dann wird wohl das was im Schein drin steht, bindend sein. Schätze ich jetzt einfach mal.


    Laut § 57 STVZO darf ein Tacho ±4% abweichen. Da aber die Fahrzeuge nicht mehr nach STVZO geprüft und zugelassen werden, sondern durch eine EU-Norm, steht diese über der STVZO.
    Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen.

  • Zitat von admin

    Haltet euch bitte an die im Internet übliche Netiquette, Danke


    Lieber admin, das mache ich. Ich bin mir keiner, aber wirklich keiner Schuld bewußt das ich hier in irgendeinerweise ausfallend oder unhöflich war.



    Nochmal zum Hergang:
    Im Beitrag 29 - NISMO RS Begrenzer bei 220km/h?
    habe ich die Quintessenz der EU-Richtlinie 75/443/EWG in 2 Grundregeln abgeleitet:

    Zitat von debohra

    Grundregel 1 - Der Tacho darf niemals weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
    Grundregel 2 - Die Tachoabweichung muß zwischen 0 (Null) und +10%+4km/h betragen.


    Das kann man Nachlesen bei der EU, hier eine Übersicht der Richtlinie nach Sprache sortiert:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…L/?uri=CELEX%3A31975L0443
    Das ist die URL für das Onlinelesen:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:31975L0443&from=de
    (hier stimmt die Formel unter 4.4 nicht, ist wohl den Zeichensatz geschuldet)
    Und hier die URL für das pdf-Dokoment:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:31975L0443&from=de
    (Hier ist die Formel richtig wiedergegeben.)


    Dann habe ich die möglichen Stör- und Einflußgrößen aufgezählt (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit)

    Zitat von debohra

    Die große Differenz erklärt sich aus vielen Faktoren: Reifengröße, Luftdruck der Pneu, Abrieb (Verschleiß), Fertigungstoleranz aller Bauteile zur Geschwindigkeitserfassung/Messung,
    Alle diese Faktoren dürfen nicht dazu führen das Grundregel 1 verletzt wird.


    Wir können nun gerne darüber diskuttieren ob meine "Quintessenz" richtig ist.


    Dann kommt dieser Beitrag, Post 44 NISMO RS Begrenzer bei 220km/h?

    Zitat von Flatsch

    ... Nun, steht im Prospekt was zu den 220? Steht da tacho oder gar nichts oder real?
    ...
    ... Wenn im schein beim RS 220 drin stehen, ist damit nicht eine tacho Anzeige gemeint, sondern die reale Endgeschwindigkeit und da würde ich die Aussicht wesentlich höher als 0,1 % betrachten, da das auto nicht das bringt was es bescheinigt ...


    Das mich das erheitert ist vielleicht nachvollziebar.

    Zitat von debohra

    Juhu, du bist mein HERO. Du hast mir meinen Wochenanfang gerettet.
    Nun kann ich mit grinsen im Gesicht den weiteren Wochenverlauf entgegensehen.


    Mein weiteren Satz:

    Zitat von debohra

    Hm, sag mal, was hast du geraucht? Das Zeug scheint gut zu sein, das will ich auch haben.


    Ist eine allgemeine Redewendung die in sartirischer/sarkastischer Form Zweifel/Kritik an der o.g. Aussage von Flatsch ausdrückt.
    Diese Redewendung ist seit Jahrzehnten gebräuchlich, wer sich hier angesprochen fühlt das ihm Drogen unterstellt werden ist selber schuld.


    Als Erwiderung kommt Post 47 NISMO RS Begrenzer bei 220km/h?
    Der Beitrag ist verändert worden. Im Original stand in Fäkalsprache und mit Pornoausdrücken was er von mir hält.


    So, lieber @admin, jetzt sage mir mal wo ist unhöflich war, wo ich bewußt provoziert habe????


    Und nein, ich will kein Bier /Wein/Whisky...

  • Und nein, ich will kein Bier /Wein/Whisky...

    Kaffee, Tee, Baldrian ???? ;)


    Lass gut sein....diese gegenseitigen Schuldzuweisungen bringen doch nichts, ist halt ein bischen ausgeartet , was ja mal vorkommen kann, deswegen geht ja nicht gleich die Welt unter...... ihr habt euch jetzt Beide verbal ausgeko.......ähmmm , übergeben und gut isses.


    Gruss Alex


    P.S.: Nein , ICH hab nix geraucht.....ich bin so geboren.... ;)

    Juke F15 "Pre.-Facelift", 2WD, 86kw , 5MT ,Acenta , Connect 1
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Für Alle Interessierte die eventuell an etwaigen , zukünftigen Treffen wie z.B. Pfingsten 2017 teilnehmen möchten hier einige Eindrücke vom Treffen "Harz 2016".


    " Nein , ich bin nicht die Signatur.... ich putz hier nur " ...... [Blockierte Grafik: http://fs2.directupload.net/images/150623/t9crsslz.gif]

  • Hättest aber gern was gutes zu rauchen !

    Ich schicke Alex mal ein Flächjen Schirker Feuerstein,geht nur auf den Magen und nicht auf die Lunge. :D

    Nismo RS 2WD, MAL, B14 Fahrwerk Front 60mm Heck 70mm tiefer vorne 8,5x19 235,30,19 hinten 9,5x19 265,35,19 Klappenauspuff Duplex, Injen Ansaugsystem,Forge Ladeluftkühler,Turboumbau

  • Ich schicke Alex mal ein Flächjen Schirker Feuerstein

    Komm, hau ab mit der Plörre :D:6413: ........ ich bleib beim Ouzo.... :3889:

    Juke F15 "Pre.-Facelift", 2WD, 86kw , 5MT ,Acenta , Connect 1
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Für Alle Interessierte die eventuell an etwaigen , zukünftigen Treffen wie z.B. Pfingsten 2017 teilnehmen möchten hier einige Eindrücke vom Treffen "Harz 2016".


    " Nein , ich bin nicht die Signatur.... ich putz hier nur " ...... [Blockierte Grafik: http://fs2.directupload.net/images/150623/t9crsslz.gif]

  • Hallo,


    anbei mal ein Auszug aus einem Gerichtsurteil von 2005.



    Zitat Anfang:
    Die Abweichung von der angegebenen Höchstgeschwindigkeit berechtigt den
    Käufer jedoch nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn die
    Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent überschritten ist. Dies ist nicht
    der Fall, sofern das Fahrzeug - wie hier - statt der angegebenen
    Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h lediglich eine Geschwindigkeit von
    197,51 km/h erreicht.



    Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.09.2005



    I-3 U 8/04



    OLGR Düsseldorf 2005, 598


    Zitat Ende:



    - Die 197,51 km/h ist mit ziemlicher Sicherheit auf einem Prüfstand mit Gutachter ermittelt worden
    - 2005 galt schon EU-Recht
    - Hätte das Fahrzeug nur 196km/h zustande gebracht, wäre das Urteil unter Umständen anders ausgefallen
    - Es bleibt spannend


    Ansonsten werde ich hier jetzt mit diesem Thema auch aufhören. Meine Eingangsfrage nach dem Begrenzer ist positiv beantwortet worden, auch wenn ich sie nicht präzise formuliert hatte (da hätte noch ein "laut Tacho" hinzugehört)


    Ich habe aus der Antwort meine Schlüsse gezogen und dem Fakt, das in keiner (mir bekannten) Nissan Veröffentlichung etwas von einer aktiven Begrenzung auf Geschwindigkeit zu finden ist.


    Viele Grüße


    Stephan

    Juke Nismo RS in Schwarz

    5 Mal editiert, zuletzt von rebel ()

  • Und nun ?


    Fakt ist, 220Km/h sind von Nissan zugesichert. Laut bisheriger Postings werden die 220Km/h als Tachoanzeige gewertet, d.h. real regelt der Nismo RS schon vor dem Erreichen der 220Km/h runter bzw. begrenzt hier. Kann das als Verletzung oder Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft gewertet werden ?


    Bleibst du bei Nissan dran an dem Thema und läßt Dir die Prospekt-220Km/h, die Kfz-Schein-220Km/h und die von Dir gemessene Höchstgeschwindigkeit 208-210Km/h von denen erklären ?


    Ich würde schon gerne wissen, wie Nissan sich aus der Affäre zieht und welche Konsequenzen es für Dich damit dann hat ?

    Ciao
    Olaf
    Keep happy cruisin


    20.09.2011: NISSAN Juke Tekna 1.6 DIG-T, 230 PS, handgerissen, Machine Brown Metallic,

  • Ich habe es heute früh nochmal nachkontrolliert nach Feierabend auf noch freier Bahn mit über Connect1 aufgerufener GPS Geschwindigkeitsanzeige und Tacho kmh.



    Bei 220 auf Tacho läuft meiner 209 kmh GPS und das sind genau 5% Abweichung, wäre es ein RS, so wäre er gerade so noch aber im Sinne des Gesetzes voll genehmigt.


    Ich habe keinen Anlaß zu denken, daß beim RS die Abweichung größer ist, somit wäre dann der ganze Streß hier umsonst gewesen ....... denn man kann dagegen nicht klagen ;)


    ...... und im übrigen:


    Der Sommer in diesem Jahr war lauf Aufzeichnung 1,5° zu warm verglichem mit Durchschnitt.
    Bei bereits 2° zu hohen Durchschnittswerten global starten in der Natur irreversible Vorgänge, die die Erderwärmung potenziell verstärken, gegen DIESE Vorgänge ist der Mensch machtlos :!:


    Vielleicht sollten wir uns mal lieber wieder über die Abweichungen bei den Verbrauchswerten streiten, denn da geht es nicht um schneller zu sein als andere, sondern mit anderen zusammen zu überleben :rolleyes: