TFL Tagfahrleuchten

  • Um es vorweg zu nehmen, ich fahre im Dunkeln mit sechsfacher Beleuchtung vorne :thumbup: Das hat bis jetzt noch nie Probleme gegeben.
    Verbaut habe ich Phillips Daylight 8.
    Absolut einfach zu verbauen :thumbup: und anzuschliessen :thumbup: , da kein Zündungsplus benötigt wird.


    Sorry, ich vergaß zu erwähnen, das die TFL bei einschalten des Stand, bzw. Abblendlicht automatisch um 50% gedimmt werden :S:whistling:

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  • Nicht erst seit jetzt ist bei mir der Eindruck entstanden das es beim Thema Tagfahrlicht eine "Grauzone" gibt. Nicht ganz unschuldig scheint mir der deutsche Gesetzgeber an dieser "Grauzone" zu sein, da es keine klaren eindeutigen Regelungen zu geben scheint. Andere europäische Länder haben da wohl noch unterschiedlichere Regelungen, so war es z.B. in Österreich erlaubt die Nebelscheinwerfer zu dimmen und so als TFL zu nutzen, bei VW war das ganz einfach durch Programmierung möglich. Skandinavien und die USA kennen noch andere Möglichkeiten vorhandene Lichtquellen als TFL oder Positionslichter zu benutzen. Es gibt viele Möglichkeiten TFL nachträglich zu installieren, nur sollten seriöse Werkstätten ihren Kunden auch nur legale Lösungen mit ABE anbieten!

  • Hallo,


    und nun bin ich fündig geworden (in einem BMW Forum hatte eine Polizist auf den Eintrag im STVZO hingewiesen) und ich denke, dass man ihm glauben kann, zumal es im STVZO so ganz deutlich und auch verständlich ist. Ich füge hier nun den entscheidenden Paragraph STVZO §51 an und markiere das entscheidende rot. Hier steht, dass 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten erlaubt sind.


    §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten (1)


    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlichtund Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nichterforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.



    Dieser Satz: "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." meint im Falle von zusätzlichen Begrenzungsleuchten (TFL / R7), die originalen Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer. Das die beim Juke separat ein Stück höher sind... :whistling::whistling::whistling: ...naja, aber nicht verboten. ;)

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


    Ein kluger Mensch bemerkt alles,
    ein dummer macht über alles eine Bemerkung.
    "Heinrich Heine"



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  • So, hier kommen die versprochenen Bilder. Aufgenommen in der Dämmerung aber trotzdem sind die einzelnen Schaltzustände gut zu erkennen.


    1.Motor aus.jpg Motor aus


    2.Motor an, TFL an.jpg Motor an, TFL an


    2a.Motor an, TFL an.jpg Motor an, TFL an, Veränderter Blickwinkel


    3. Standlicht an, TFL gedimmt.jpg Motor an, Standlicht an, TFL gedimmt


    4. Stand-Frenlicht an, TFL gedimmt.jpg Motor an, Stand - Abblendlicht an, TFL gedimmt


    5.Motor aus, Standlicht an,TFL aus.jpg Motor aus, Standlicht an, TFL aus


    Ich hoffe das Euch diese Bilder ein wenig bei einer Entscheidung für o. gegen Tagfahrlicht helfen werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gray Wolf ()

  • Hi Leutz....


    Hab mir die TFL von Giacuzzo bestellt, kamen heute an. Will die am Samstzag einbauen. Sollte soweit kein Problem sein , Masse , Standlichtkabel.....okay.
    Aber wo nehm ich das geschaltete "Plus" (Klemme15) am besten ab ?
    Bin leider kein Elektriker , daher für jeden "idiotensicheren" Tip dankbar....


    LG Alex

    Juke F15 "Pre.-Facelift", 2WD, 86kw , 5MT ,Acenta , Connect 1
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    Für Alle Interessierte die eventuell an etwaigen , zukünftigen Treffen wie z.B. Pfingsten 2017 teilnehmen möchten hier einige Eindrücke vom Treffen "Harz 2016".


    " Nein , ich bin nicht die Signatur.... ich putz hier nur " ...... [Blockierte Grafik: http://fs2.directupload.net/images/150623/t9crsslz.gif]

  • Hi Leutz....


    Hab mir die TFL von Giacuzzo bestellt, kamen heute an. Will die am Samstzag einbauen. Sollte soweit kein Problem sein , Masse , Standlichtkabel.....okay.
    Aber wo nehm ich das geschaltete "Plus" (Klemme15) am besten ab ?
    Bin leider kein Elektriker , daher für jeden "idiotensicheren" Tip dankbar....


    LG Alex


    Das geschaltete + nimmst du von einem der 4 Kabel Standlicht/Positionslicht-Mittel vorne ab, hast also sogar die Wahl ob links oder rechts ;)

  • Habe einen Nismo da sind die TFL Serie.
    Was ich aber schade finde, dass die TFL am Nismo nicht dimmbar sind, dass heisst bei Ablendlicht gehen die TFL aus.
    Hätte man meiner Meinung nach anders machen können.