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Garantieverlängerung sinnvoll?

  • LaFee
  • 28. September 2017 um 12:20
  • LaFee
    Fortgeschrittener
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    • 28. September 2017 um 12:20
    • #1

    Servus zusammen,

    nun wird mein "Tiger" im Oktober 3 Jahre und muss das erste mal zum TÜV und zur obligatorischen Inspektion. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dann auch die Frage vom freundlichen kommen, "möchten Sie eine Garantieverlängerun?"

    Ich hab mir bis Dato keinen Kopf gemacht. :whistling:

    Oder anders, bis Dato hatte ich nur den Stirndeckel undicht, das wurde bei der ersten Insp. festgestellt und behoben und ein paar Kleinigkeiten, die aber jeweils bei den Inspektionen behoben worden sind. (Neue Batterie, Software, Klipse)

    Bei einem "Montagsauto" würde ich sagen, ja!

    Langfristig bin ich noch unentschlossen, wie lange ich den "Tiger" noch fahren möchte, würde gerne den "neuen" Juke mal in natura sehen wollen, bzw. vielleicht doch wieder zurück zu einem BMW-Cabrio.

    Bin auf jeden Fall noch zufrieden mit dem Tiiger, bis auf den Spritverbrauch, siehe Spritmonitor, was ich jetzt nicht wirklich dramatisch finde, hatte mir aber mehr versprochen! :)

    Was tun?

    LG

    LaFee

    Facelift: 1.2Dig-T, 2WD, Bj. 10/2014, Blackmetallic, 6-Gang, Tekna-Ausstattung, Schiebedach, Xenon, Poppoheizung, Unterfahrschutz vorne u. hinten, Nismo Endschalldämpfer

  • didi
    Gast
    • 28. September 2017 um 12:49
    • #2

    naja eine Verlängerung könnte Sinn machen,wenn es bezahlbar ist....

    deine Batterie war auch schon hin....bei noch keinen 3 jahren? finde ich krass.... <X


    hab mal meine geprüft und sie ist noch voll ok,bei 5 jahren Laufzeit...naja es gibt solche und solche Batterien...oder hast du START-STOP????

  • LaFee
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    • 28. September 2017 um 14:00
    • #3

    Nun, bei der Batterie war es so, dass der Hersteller Akkus geliefert, hat die nicht die angegebe Kapazität hatten, war wohl bei mehreren Jukis so!

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  • didi
    Gast
    • 28. September 2017 um 14:27
    • #4

    ja das Thema kennen wir,mein Sohn ist Kfz-Mechatroniker und hält von dem ganzen START-STOP und deren Batterien nix....

    ständig sind die hin,und kosten ja auch mehr als "normale" ,zudem geht das auch noch auf den Anlasser...

    aber zum Thema, die Garantieverlängerung solltest du dir mal erklären lassen und dann abwägen...

  • LaFee
    Fortgeschrittener
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    • 28. September 2017 um 15:53
    • #5

    Also bei BMW werden schon seit ewigkeiten AGM Batterien verbaut, die sind eigendlich bei guter Pflege für 6-8 Jahre gut. Ich hatte zumindest da nie ein Problem, auf der Batterie sitzt ein CBS der die Batterie überwacht.

    Beim Juke, sind angeblich normale Batterien drin, lt. aussage des Mechaniker.

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  • Hexe318
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    • 28. September 2017 um 17:36
    • #6

    Also auch wenn Du ihn nicht mehr so lange fahren möchtest... wenn es nicht zu teuer ist, würde ich es machen.
    Ein Auto verkauft sich- meiner Meinung nach- damit auch gebraucht immer besser!

  • Yisadra
    süchtig ...
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    Altena
    • 29. September 2017 um 04:35
    • #7

    Ich denke Hexe hat vollkommen Recht, ein Wagen mit Garantie verkauft sich besser als eins ohne.

    Wenn ich die Garantieverlängerung nicht beim Kauf mit dazu bekommen hätte, dann hätte ich sie auch direkt mit abgeschlossen und selber bezahlt.

    Ich weiss nicht ob ich ihn länger als 4 oder gar 5 Jahre fahren werde aber so oder so bin ich auf der sicheren Seite.

    :love: 1,6 DIG-T 4x4 Xtronic, 190 PS TEKNA EZ: 08/2015 - Xenon, Leder, Panodach - Black mit Exterieur und Interieur-Pack in Detroit Red :love:

  • Tomfred
    Gast
    • 29. September 2017 um 09:49
    • #8

    Die Garantie erkauft der Besitzer und geht beim Verkauf nicht automatisch auf den neuen Kunden über !!
    Ich habe meinen gleich mit 5 Jahren Garantie und Wartungsvertrag gekauft. Kann ich nur empfehlen und rechnet sich bei guter Verhandlung auf jeden Fall.
    Aber auch da würde es auf den neuen Besitzer nicht automatisch übergehen, wenn ich vorher verkaufe.

  • Buddy
    Simply Red.....
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    • 29. September 2017 um 10:17
    • #9

    Laut NISSAN Deutschland.... ;) ...


    NISSAN 5★ ANSCHLUSSGARANTIE


    Punkt:
    MEHRWERT


    Der Vertrag bezieht sich auf das Fahrzeug und kann somit übertragen werden.

    Wenn Sie sich zum Verkauf Ihres Fahrzeugs entscheiden, profitiert der nächste Besitzer vom gleichen Service. 8o8o ..!!

    Gruß
    Buddy

    Link: https://www.nissan.de/kunden/service/garantie.html

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Buddy (29. September 2017 um 14:09)

  • Yisadra
    süchtig ...
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    • 29. September 2017 um 14:06
    • #10
    Zitat von Tomfred

    Die Garantie erkauft der Besitzer und geht beim Verkauf nicht automatisch auf den neuen Kunden über !!
    Ich habe meinen gleich mit 5 Jahren Garantie und Wartungsvertrag gekauft. Kann ich nur empfehlen und rechnet sich bei guter Verhandlung auf jeden Fall.
    Aber auch da würde es auf den neuen Besitzer nicht automatisch übergehen, wenn ich vorher verkaufe.

    Die Garantie bezieht sich auf das Auto, egal in wessen Besitz es sich befindet.
    Du hast die Garantie ja nicht für dich selber erworben. ;)
    Man muss den Halterwechsel aber bei der Anschlußversicherung angeben.
    Zumindest ist es bei meiner Versicherung so ...

    :love: 1,6 DIG-T 4x4 Xtronic, 190 PS TEKNA EZ: 08/2015 - Xenon, Leder, Panodach - Black mit Exterieur und Interieur-Pack in Detroit Red :love:

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