Mängelthread Nissan Juke

  • Ich hab das selbst durch mit meinem Jokkel ...... solange das Fahrzeug noch "fahrfähig" ist, gibt es keinen kostenlosen Ersatzwagen auch dann nicht, wenn es bedeutet, daß du bis zum Werkstatttermin permanent im Notprogramm durch die Gegend joggelst :cursing:


    Im Grunde kann man es so beschreiben: Totalschaden Motor, Totalschaden Kupplung/Getriebe, Totalschaden Bremsanlage .... bei allem Anderem fährt die Karre noch irgendwie und es gibt keinen kostenlosen Ersatzwagen :thumbdown:


    @Tomfred , sprich ein Gebet für deinen Händler und Küsse ihn denn er ist der Beste und ermöglicht dir, in einer Fantasiewelt zu fahren, die anderen NICHT zur Verfügung steht ;)

  • Es geht mir jetzt nicht mal darum, wie man nun zur Werkstatt kommt. Wenn aber mein Juke dort für einen oder mehrere Tage verweilt, brauche ich doch dementsprechend einen fahrbaren Untersatz...


    Wenn dies in der Gewährleistungszeit geschieht, dann ist es doch nicht meine Schuld oder auch "höhere Gewalt"...unlogisch ?(

    2015er 1.2DIG-T Tekna in Night Shade und Yokohama Purple...

  • Greyjuke, so habe ich es auch von meiner Werkstatt gesagt bekommen. Notrufnummer von Nissan wählen, ADAC kam zum abschleppen und hat mich, nachdem der Wagen beim Händler abgeladen wurde, direkt mit uns Depot genommen damit ich den Leihwagen in Empfang nehmen konnte. Wurde von Nissan für 5 Tage genehmigt! Das war auch ausreichend. Konnte den Wagen nach 4 Tagen (lag 1 Wochenende dazwischen) wird in Empfang nehmen!

  • Es geht mir jetzt nicht mal darum, wie man nun zur Werkstatt kommt. Wenn aber mein Juke dort für einen oder mehrere Tage verweilt, brauche ich doch dementsprechend einen fahrbaren Untersatz...


    Wenn dies in der Gewährleistungszeit geschieht, dann ist es doch nicht meine Schuld oder auch "höhere Gewalt"...unlogisch ?(

    Nissan gewährt 3 Jahre Garantie, also drei Jahre sorgenfreies Leben mit deinem Jukie. Wenn etwas kaputt geht, wird es kostenlos instandgesetzt. Einen Anspruch auf einen Leihwagen daraus herzuleiten ist (m.M.n) etwas zufiel des Guten. Es gibt teilnehmende Händler, die sogar einen Leihwagen während einer Inspektion zur Verführung stellen. Bei meinem :P gibt es ein Busticket oder ein Drahtesel (leider kein E- Bike).

  • Ich hab das selbst durch mit meinem Jokkel ...... solange das Fahrzeug noch "fahrfähig" ist, gibt es keinen kostenlosen Ersatzwagen auch dann nicht, wenn es bedeutet, daß du bis zum Werkstatttermin permanent im Notprogramm durch die Gegend joggelst :cursing:


    Im Grunde kann man es so beschreiben: Totalschaden Motor, Totalschaden Kupplung/Getriebe, Totalschaden Bremsanlage .... bei allem Anderem fährt die Karre noch irgendwie und es gibt keinen kostenlosen Ersatzwagen :thumbdown:


    @Tomfred , sprich ein Gebet für deinen Händler und Küsse ihn denn er ist der Beste und ermöglicht dir, in einer Fantasiewelt zu fahren, die anderen NICHT zur Verfügung steht ;)

    ist so nicht richtig, auch wenn dein Auto noch fahrtüchtig ist bekommst du einen Ersatzwagen. es kommt darauf an ob 1. du von ADAC und Co abgeschleppt wurdest und als was dein Anliegen eingestuft ist. Dein Auto kann auch noch fahrfähig sein wen es z.B. als verkehrsunsicher eingestuft wurde (z.B. qualmender Auspuff der halb abfällt) und du bekommst trotzdem nen Leihwagen. 2. wenn du duch den Werkstattaufendhalt z.B. deinen Termin oder Urlaub verpassen könntest (Sonderregelung).
    Desweiteren liegt es auch in der Hand der Werkstatt da sie 1. nur ein bestimmtes Kontigent an Ersatzautos da haben und 2. ob du nen Werkstattvertrag hast (über Versicherung) denn da sind sie dann verpflichtet.

    Gruß Carsten


    Nissan Juke n-Connecta 1.6 Dig-T 190 PS , Xenon, 2WD, 6-Gang Manuell, Interiour Paket Tokio Black, Weiss Metallic, Connect 3, K&N Luftfilter, LED-Innenraumbeleuchtungsbirnen, Kennzeichenhalter in Chromlook, Dotz Hanzo Felgen,


    Geburtsname: Snow White :rolleyes:

    Geburtsjahr/Jahrgang: 2016

    EZ: 07/2016

  • Carsten, mal konkret einen meiner Fälle beschrieben.


    Kurzschluß in Fahrzeugelektronik, Radio/Connect tot, Aussenspiegelmotoren tot allesamt, Lichtsensor tot (Fahrlicht brennt ständig nur nicht wenn Schalter auf OFF), Temperatursensor Innenraum tot, entweder Klima heitzt total oder kühlt total aber nichts Erträgliches mehr möglich, Klima spielt verrückt :cursing:


    Schon alleine weil man KEINE wirkliche Gewalt über die Innenraumtemperatur hatte war für mich persönlich das Auto NICHT mehr brauchbar ....... aber KEIN Ersatzwagen weil ja noch fahrfähig :S


    Frühestmöglicher Werkstatttermin in 21 Tagen :!::!::!:


    Das Ganze passierte an einem Samstag und natürlich hatte keiner der zufällig anwesenden Fachleute meines Händlers Bock, da mal kurz nachzuschauen :thumbdown:


    2 Stunden später lief alles wieder NUR das automatische Einklappen des rechten Aussenspiegels nicht mehr ABER damit kann man leben. Kurzschluß Motor Einklappfunktion war letztendlich der Fehler und mir wurde mal wieder klar: Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner :/


    Laut meinem Anwalt hat sich NISSAN korrekt verhalten und wir machten nichts weiter daraus obwohl ich total Lust darauf verspührte :whistling:


    Laut meinem Multifunktionsmessgerät in der Lehre gekauft und einen halben Monatslohn dafür hingelegt ...... damals kostete so ein Gerät noch richtig Kohle ..... habe ich mich korrekt verhalten :D ..... Auto wieder voll brauchbar :thumbup:


    Der Begriff "Fahrfähig" war zumindest vor 3 Jahren, als mir dieses passierte, gesetzlich noch nicht klar definiert :thumbdown: ...... keine Ahnung, ob sich das bis dato gebessert hat :?::?:

  • Deswegen gibt es ja sonen Werkstattvertrag (Versicherungsschutz) zumindestenz hab ich den in der CH drin ^^ . Gibt es aber auch in good old DE :D , zahlst dann glaub 200 - 300 Euro mehr. Wenn du beim Händler selber an düst ist klar das sie kein Ersatzwagen geben wollen, dafür hast den Versicherungsschutz der das regeln sollte ;) . Bei meinem Nochfahrzeug ein Bsp. Fahrertür durch Sturmschaden schloss nicht mehr selber zum Händler gefahren meinten ist noch fahrtüchtig ich sagte nix da Versicherungsschutz. Und das war auch vor deren Feierabend. Wirst aber abgeschleppt auch wenn Wagen noch fahrtüchtig ist das ne andere Sache wenn der Abschleppdienst es entscheidet da er vor Ort war. Rein rechtlich steht dir aber einer zu, aber es gibt immer die schönen Schlupflöcher die die Händler ausnutzen. Ich sag nur Fahrzeugkontigent, kommen meist damit das keiner frei ist ect.
    Nehmen wir an du hättest damals noch nen Termin gehabt den du deswegen verpasst hättest, hättest du denen die evt. Rechnung unter die Nase halten können wenn es z.B. deswegen zur Vertrragsverletzung gekommen wäre und du eine Vertragsstrafe zahlen hättest müssen :whistling: . Auch Anwälte sagen meist nicht alles ^^ .

    Gruß Carsten


    Nissan Juke n-Connecta 1.6 Dig-T 190 PS , Xenon, 2WD, 6-Gang Manuell, Interiour Paket Tokio Black, Weiss Metallic, Connect 3, K&N Luftfilter, LED-Innenraumbeleuchtungsbirnen, Kennzeichenhalter in Chromlook, Dotz Hanzo Felgen,


    Geburtsname: Snow White :rolleyes:

    Geburtsjahr/Jahrgang: 2016

    EZ: 07/2016

  • Motorkontrollleuchte ist wieder aus. Dafür kommt das Wischwasser für die Frontscheibe nicht mehr aus den Düsen sondern läuft aus dem Motorraum.


    Wuzzaaaa

    LG


    Antje


    Nissan Juke n-tec 1,5L Diesel, Night Shade, EZ 10/13, Connect2

  • Dafür kommt das Wischwasser für die Frontscheibe nicht mehr aus den Düsen sondern läuft aus dem Motorraum.

    Düsen verstopft oder Schläuche abgerutscht ???

    Juke F15 "Pre.-Facelift", 2WD, 86kw , 5MT ,Acenta , Connect 1
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    Für Alle Interessierte die eventuell an etwaigen , zukünftigen Treffen wie z.B. Pfingsten 2017 teilnehmen möchten hier einige Eindrücke vom Treffen "Harz 2016".


    " Nein , ich bin nicht die Signatur.... ich putz hier nur " ...... [Blockierte Grafik: http://fs2.directupload.net/images/150623/t9crsslz.gif]