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Garantie bei Mietwagenzulassung

  • gustav69
  • 12. Februar 2016 um 16:01
  • gustav69
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    • 12. Februar 2016 um 16:01
    • #1

    Hallo, kann mir jemand sagen ob die Garantie von 3 Jahren bei einer "Mietwagenzulassung" abweicht?
    Mir wurde gerade ein Kaufvertrag zur Unterschrift zugemailt, die "Tageszulassung" wurde wohl als ein Mietfahrzeug durchgeführt.
    Dadurch habe ich schon mal den Nachteil dass ich schon nach 1Jahr zum ersten mal zum TÜV muss....soweit noch erträglich- aber ändert sich auch etwas an der Garantiezeit?

    Nissan Juke 1.2 DIG-T 360° Nav Technology

  • gustav69
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    • 12. Februar 2016 um 17:00
    • #2

    also der Verkäufer hat mir gerade telefonisch versichert dass es bei 3Jahren oder 100 000 km bleibt...na dann.

    Nissan Juke 1.2 DIG-T 360° Nav Technology

  • roth
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    Offenburg
    • 19. Februar 2016 um 16:37
    • #3

    Meiner war vorher auch bei europcar zugelassen also als Mietwagen und ich hatte keine Probleme bei einem Garanteifall. Und musste auch erst nach 3 Jahren erstmalig zum TÜV!?

  • Yisadra
    süchtig ...
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    598
    Wohnort
    Altena
    • 19. Februar 2016 um 20:08
    • #4
    Zitat von gustav69

    Hallo, kann mir jemand sagen ob die Garantie von 3 Jahren bei einer "Mietwagenzulassung" abweicht?
    Mir wurde gerade ein Kaufvertrag zur Unterschrift zugemailt, die "Tageszulassung" wurde wohl als ein Mietfahrzeug durchgeführt.
    Dadurch habe ich schon mal den Nachteil dass ich schon nach 1Jahr zum ersten mal zum TÜV muss....soweit noch erträglich- aber ändert sich auch etwas an der Garantiezeit?

    Die Werksgarantiebestimmungen ändern sich dadurch überhaupt nicht.

    Hab ebenfalls so eine Kurzzeitzulassung gekauft.


    roth: Mietwagen, selbst wenn sie nur 6 Moante als solcher zugelassen waren, müssen das erste Mal nach 12 Monaten zum TÜV

    :love: 1,6 DIG-T 4x4 Xtronic, 190 PS TEKNA EZ: 08/2015 - Xenon, Leder, Panodach - Black mit Exterieur und Interieur-Pack in Detroit Red :love:

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