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Völlig überzogener Bussgeldkatolog ab 28.April 2020 - lohnt sich jetzt ein Radarwarner?

  • Saxon
  • 2. Mai 2020 um 10:34
  • Saxon
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    • 2. Mai 2020 um 10:34
    • #1
    Neuer Bußgeldkatalog ist völlig überzogen
    Verkehrsminister Scheuer feiert seinen neuen Bußgeldkatalog als großen Erfolg für die Verkehrssicherheit. Dass er mit den überzogenen Strafmaßen für Autofahrer…
    www.n-tv.de

    Nach dem krassen Bussgeldern und Führerscheinentzug schon bei 21 KmH innerorts zuviel und quasie verdoppelung der Bussgelder bei kleinen Verstößen ,überlege ich mir ernsthaft mir einen Blitz-Radarwarner zuzulegen.
    Bisher war das-auch aufgrund des hohen Preises und der Illegalen Benutzung keine Option für mich, aber der jetzt geltende völlig ausser Rand und Band geratene Bussgeldkatog zwingt mich gerade zu in die Illegalität.
    Da mein Arbeitsweg ein paar Dutzend Kilometer jeden Tag dergleiche ist, nützt mir eine Warnung vor Stationären Blitzern nicht allzuviel-mir geht es vorallem um die mobilen Blitzer-sei es aus dem Auto heraus oder mit Einzelstehender Technik.
    Hat jemand Erfahrungen mit Warnern auf dem Markt? Hier im Deutschsprachigen Raum finde ich vorallem Warner der Firma Genevo in allen möglichen Preisklassen. Auf der Firmenseite liest sich das ja alles toll ,aber wie sieht es in der Realität aus?

    Außergewöhnliche Menschen brauchen außergewöhnliche Autos: Juke Nismo RS 4x4 214 PS mit "Gummiband" CVT Automatik 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Saxon (2. Mai 2020 um 11:02)

  • Buddy
    Simply Red.....
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    • 2. Mai 2020 um 12:00
    • #2

    Hallo Saxon......

    Dieser Satz: " Aber der jetzt geltende völlig ausser Rand und Band geratene Bussgeldkatog zwingt mich gerade zu in die Illegalität."

    ist schon bemerkenswert,ich hoffe nur das andere Menschen sich kein Beispiel daran nehmen... ;( !!!

    Es gibt nämlich sehr viele Gesetze und Verordnungen die vielen Menschen nicht passen!!!

    Was wenn Diese sich jetzt alle gezwungen sehen in die Illegalität abzugleiten........ 8o .... Na dann viel Spaß... :whistling: ....!!

    Wie wäre es ,sich einfach nach den vorgegebenen Geschwindigkeitsgrenzen im Straßenverkehr zu bewegen ..... Oder ALLE fahren wie Sie wollen....

    Gruß
    Buddy

    PS: Freiheit ist der Zwang sich für das Richtige entscheiden zu müssen ...... :thumbup:

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Buddy (2. Mai 2020 um 12:05)

  • Jukie71
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    • 2. Mai 2020 um 12:54
    • #3

    Moin moin!

    Schließe mich da Buddy voll und ganz an. :thumbup:
    Sicherlich bin ich in den fast 31 Jahren, die ich jetzt Auto fahre, auch nicht ganz ungeschoren davon gekommen...

    Das waren dann Unaufmerksamkeiten und kosteten mich maximal 20 € (ärgerlich genug)...aber wer innerorts mit 75 herumfährt, gefährdet sich und andere im höchsten Maße und das einzige, was da eventuell hilft, sind Fahrverbote.

    So, jetzt könnt ihr mich Steinigen, aber diejenigen, die sich so gut wie möglich an die Spielregel halten, können diesem neuen Bußgeldkatalog doch ganz gelassen entgegen sehen.

    Gruß Jörg :D

  • Gast
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    • 2. Mai 2020 um 14:15
    • #4

    Hallo Alle

    Was ich extrem finde ist, dass die Fahrradfahrer dank den nun neuen Gesetzen uns Autofahrer noch mehr ärgern können.
    Dies vorallem wegen dem völlig irren seitlichen Abstand von 1.5m un den daraus resultierenden Konsequenzen. Etc.

    Habe dazu ein ganz informatives Video entdeckt und angeschaut. Es lohnt sich:

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    Warum sich nicht einfach an die tempolimiten halten?

    Gruss

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    • 2. Mai 2020 um 14:38
    • #5

    Endlich mal wieder ne schöne Moraldebatte :thumbsup:

    Nismo RS, was :2352: sonst

  • Saxon
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    • 2. Mai 2020 um 16:59
    • #6

    Ich kann mit meinem 214 PS Nismo Nachts um 1 Uhr schön mit 40 in der 30er Zone rumgondeln, ich kann auch Nachts um 4 Uhr eine Bundesstrasse die weit und breit nichts anderes als ein Ortsschild mitten in der Prärie hat (weil einen halben Kilometer vorm Ort ein Gewerbegebiet ist und der Ort die Gewerbesteuern abfassen will.) mit 70 dahinschleichen,damit ich wenigstens noch den Führerschein behalten kann, ich kann auch auf einer fett ausgebauten Bundesstrasse mit Leitplanken und auf 4 KM ohne eine einzige abgehende Strasse mit gerade mal 120 herumkreppeln.....oder ich fahre eben Auto.
    @Buddy ich glaube du lebtest ja irgendwo in Thailand, vielleicht hast du keine Vorstellung davon wie krass seit letzter Woche der Autofahrer hier in Deutschland bevormundet und underdrückt wird. Wenn selbst die Regierungsmedien hin und wieder Protest gegen diese zu erwartenden Bussgelder verlauten lasssen, dann ist die Kacke mächtig am dampfen. Spätestens in ein paar Wochen wenn Zehntausende Autofahrer erstmals ihren Führerschein abgeben müssen wacht man vielleicht hier und da auf.

    P.S die Käufer eines neuen 900ccm Juke brauchen nichts zum Thema zu schreiben, ich rede ja hier von Autofahren. ;)

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  • Lubesch
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    • 2. Mai 2020 um 17:16
    • #7

    Wenn du der Meinung bist das Gesetze etwas mit PS und Hubraum zu tun haben, dann bist du wohl in deinem Leben wo falsch abgebogen.

    1,2 Tekna, schwarz, Panoramadach, Leder, Xenon, Mittelarmlehne

  • Saxon
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    • 2. Mai 2020 um 17:44
    • #8
    Zitat von Lubesch

    Wenn du der Meinung bist das Gesetze etwas mit PS und Hubraum zu tun haben, dann bist du wohl in deinem Leben wo falsch abgebogen.

    Wenn Du der Meinung bist, diese Gesetze dienen der Verkehrssicherheit und nicht dem Abzocken der Autofahrer, dann träum weiter. :)


    Zitat

    Gehen wir in der Bußgeldkatalog-Geschichte fünf Jahre zurück: Am 1. Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem reformiert. Statt 18 Punkten wird der Führerschein seitdem bereits ab 8 Punkten entzogen. Ein Aufschrei ging durch die mobilen Massen. Nicht so schlimm, sagten die Macher des Gesetzes, im Gegenzug werden Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu sieben Punkten, sondern "lediglich" mit einem geahndet. Und Achtung, Zusatz: "Punkte gibt es im Wesentlichen auch nur noch für Verstöße, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen." Im selben Zuge wurden auch die Buß- und Verwarngelder angehoben. Die Obergrenze für Letztgenannte stieg von 35 auf 55 Euro und einen Bußgeldbescheid gab es erst ab einer Strafe in Höhe von 60 Euro.


    Mit der neuen Novelle zum Bußgeldkatalog wird die Daumenschraube bei Autofahrern angezogen. "Autofahrer müssen wissen", so der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand, "Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung". Und tatsächlich sind es die bis dato als geringfügig geltenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, die so richtig ins Kontor hauen. Und hier soll gar nicht die Rede von Überschreitungen innerorts von mehr als 30 km/h sein. Keine Frage, darüber muss nicht diskutiert werden.
    Führerscheinentzug ist unverhältnismäßig
    Aber dass tatsächlich geringfügige Überschreitungen ab 10 km/h bereits mit 30 Euro belegt sind, bis 15 km/h mit 50 Euro und ab 16 km/h mit 70 Euro, scheint doch recht überzogen. Ich weiß, der immer korrekte Autofahrer hat noch nie ein Verkehrsschild übersehen, ist noch nie zu schnell gefahren und hält sich genau an alle Verkehrsregeln. Gut für ihn! Aber wie schnell passiert es der Mehrheit, dass sie tatsächlich ohne Vorsatz das Tempo geringfügig überschreitet? Oder, dass in einer Stadt, in der sich der Fahrer nicht auskennt, ein 30er- Schild übersehen und die Fahrt mit 50 km/h fortgesetzt wird? Und noch mal: Ich rede hier nicht von Vorsatz. Im neuen Katalog ist ab einer Tempoüberschreitung von 21 km/h dann nicht nur ein Punkt auf dem Flensburger Konto, sondern es sind auch 80 Euro vom eigenen Konto und der Führerschein für einen Monat verschwunden.
    So richtig knackig wird es dann außerorts. Galten hier bis zum heutigen Tag 10 Euro Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h, hat sich der Betrag jetzt verdoppelt. Das Gleiche gilt ab 11 km/h mit heute 40 Euro und ab 16 km/h mit 60 Euro. Einen Punkt gibt es bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h sowie ein Bußgeld von 70 Euro. Ab 26 km/h ist der Führerschein für einen Monat weg.....

    Außergewöhnliche Menschen brauchen außergewöhnliche Autos: Juke Nismo RS 4x4 214 PS mit "Gummiband" CVT Automatik 8)

  • Jukie71
    Gast
    • 2. Mai 2020 um 18:24
    • #9

    Dass der ADAC als selbsternannter Anwalt der deutschen Autofahrer solche Statements abgibt, verwundert mich nicht...ich weiß schon, warum ich bei dem Verein kein Mitglied bin.

    Wenn ich mehr als 21 km/h schneller bin als erlaubt, stellt das nach meiner Meinung immer eine erhöhte Gefährdung dar und gehört entsprechend bestraft.
    Ob man jetzt die Bußgelder für geringere Verstöße unbedingt verdoppeln musste, lassen wir mal dahingestellt - muss ich halt noch etwas genauer aufpassen.
    Im Vergleich zum Ausland liegen wir ja immer noch im unteren Mittelfeld.

    Was ich aber tatsächlich ein Unding finde, ist die Erlaubnis, Radfahrer nebeneinander fahren zu lassen, "wenn der fließende Verkehr nicht behindert wird"... wie soll das gehen, wenn ich gleichzeitig mindestens 1 5m Abstand beim Überholen einhalten muss?!
    Die Radfahrer müssten in der Praxis sofort hintereinander fahren, wenn sich von hinten ein Auto nähert...realistisch ?(

    Den Abstand finde ich ja grundsätzlich in Ordnung - als Radfahrer bin ich schon mehrmals fast von der Straße gekickt worden, weil Autofahrer meinten, 30 cm Abstand sei "ausreichend".

  • senortabasco
    Gast
    • 2. Mai 2020 um 21:01
    • #10

    Wie bei manchen der Bußgeldkatalog in einem Autoforum das Reichsbürgertum aufpoppen lässt, ist schon (negativ) beeindruckend.

    Dabei ändert sich ja nur die Strafe, nicht die "Bevormundung". Baut euch ne eigene Rennstrecke, dann könnt Ihr Euch frei bewegen.

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