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  3. Juke F15 - Allgemeine Themen

Dashcam im Auto zur Beweissicherung.....

  • Buddy
  • 13. Februar 2017 um 10:19
  • Buddy
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    • 13. Februar 2017 um 10:19
    • #1

    Das finde ich wirklich sehr gut...... :!:

    Polizei rät Autofahrern zu Dashcam

    Von: Redaktion DER FARANG | 12.02.17

    BANGKOK: Eine am Armaturenbrett oder am Rückspiegel angebrachte Dashcam kann bei einem Strafmandat, einem Verkehrsunfall oder bei Fahrerflucht
    als Beweismittel eingebracht werden und auch zur Aufklärung einer Straftat beitragen.

    Die Polizei hat nach einem Bericht von „Thai PBS“ Motorisierte ermutigt, die neue Video-Technik in ihr Fahrzeug zu installieren.

    Zudem sollten Kfz-Versicherungen Kunden mit einer Dashcam niedrigerer Prämien gewähren.

    Laut der Polizei könnten Kameras bei bis zu 40 Prozent der Verkehrsstreitigkeiten einen Beweis erbringen.

    Jeden Tag würden sich allein auf dem Vibhavadi-Expressway rund 200 Unfälle ereignen.

    Mit Dashcams könnten sicherlich 30 bis 40 Prozent der Streitigkeiten zur Unfallursache vor Ort beigelegt werden

    Kann ich nur bestätigen....

    Gruß
    Buddy

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

  • speed-fan-87
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    • 13. Februar 2017 um 10:45
    • #2

    :thumbsup: die kommen jetzt erst darauf so was fährt bei mir seit Jahren mit


    PS: sogar gut für die Versicherung zwecks Schadensfreiheitsklasse ect.

    Gruß Carsten

    Nissan Juke n-Connecta 1.6 Dig-T 190 PS , Xenon, 2WD, 6-Gang Manuell, Interiour Paket Tokio Black, Weiss Metallic, Connect 3, K&N Luftfilter, LED-Innenraumbeleuchtungsbirnen, Kennzeichenhalter in Chromlook, Dotz Hanzo Felgen,


    Geburtsname: Snow White :rolleyes:

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  • Surrender
    Gast
    • 13. Februar 2017 um 11:25
    • #3

    Gute Sache. In Deutschland ,soweit mir bekannt, nicht als Beweismittel zugelassen. Da muss bei jedem Einzelfall entschieden werden :S

  • Buddy
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    • 13. Februar 2017 um 14:42
    • #4

    Hi speed-fan-87

    da hast Du etwas wichtiges übersehen ;);) ...!!

    Hier gilt die Videoaufzeichnung generell zur Beweissicherung ......Im Gegensatz zu Deutschland ... 8o ... :!: ....

    Hier als "Beweismittel" erwünscht und nicht aus Datenschutzgründen,wie meist in Deutschland,nicht verwendbar!

    Und natürlich fahren hier die Autos mit Dashcam auch schon seit Jahren herum !!

    Gruß
    Buddy

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  • speed-fan-87
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    • 13. Februar 2017 um 14:54
    • #5
    Zitat von Buddy

    Hi speed-fan-87

    da hast Du etwas wichtiges übersehen ;);) ...!!

    Hier gilt die Videoaufzeichnung generell zur Beweissicherung ......Im Gegensatz zu Deutschland ... 8o ... :!: ....

    Hier als "Beweismittel" erwünscht und nicht aus Datenschutzgründen,wie meist in Deutschland,nicht verwendbar!

    Und natürlich fahren hier die Autos mit Dashcam auch schon seit Jahren herum !!

    Gruß
    Buddy

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    wer sagten was von Deutschland XD lebe in der Schweiz. Und eine Dashcam wird auch in Deutschland als Beweismittel zugelassen. Es kommt auf die Art der Dashcam an, wenn sie Daueraufzeichnung hat ist sie nicht zugelassen, besitzt sie ein Bewegungssensor und zeichnet erst auf wenn was vor die Linse kommst ist sie als Beweismittel zugelassen https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/

    siehe Urteil


    "Amtsgericht Nienburg (20. Januar 2015)

    Der Fall: Ein Autofahrer (A) klagte einen weiteren an (B), da B angeblich A überholte, um ihn später auszubremsen und von der Straße zu drängen. A schaltete die Auto-Cam mit Beginn des Überholmanövers von B an und möchte diese Aufzeichnung jetzt im Strafprozess nutzen.
    Das Urteil: Dashcams sind als Beweismittel zulässig. Ihr steht kein Beweiserhebungs- oder ein Beweisverwertungsverbot entgegen.
    Die Begründung: Das AG Nienburg deklarierte Dashcams als zulässiges Beweismittel; jedoch nur unter bestimmten Umständen. Person A, also der Kläger, hat nicht permanent gefilmt, was für ihn spricht. Zudem ist das Dashcam-Material zulässig in Deutschland, da keine Personen zu sehen sind. Die Dashcam darf immer dann nicht im Prozess verwertet werden, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden; seien es auch die des Angeklagten."

    Gruß Carsten

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  • Buddy
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    • 13. Februar 2017 um 16:38
    • #6

    Auch gut !

    Gruß
    Buddy

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  • Sylaina
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    • 18. Februar 2017 um 09:02
    • #7

    Dashcam finde ich auch gut. Sollte man generell im Auto haben und hier vielleicht kennzeichnen, dass eine im Auto ist. Das würde die Verkehrssituationen auf unseren Straßen wahrscheinlich erheblich entspannen. Gefühlt, würde ich sagen, wissen nämlich 99% aller Autofahrer was sie im Straßenverkehr falsch machen (auch ich ;)). Sieht man praktisch bei jedem starren Blitzer oder wenn mal Polizei mit auf der Straße ist: Zack, können sich praktisch alle Autofahrer an die StVO halten.

    Juke F15 DIG-T 2011

  • Tomfred
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    • 18. Februar 2017 um 13:44
    • #8

    Dann kommen auch wenigstens die ganzen selbsternannten Freizeitpolizisten zu ihrem Recht und werden ständig Anzeige erstatten. Toll. Darauf habe ich schon lange gewartet ! :thumbdown:

  • Buddy
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    • 18. Februar 2017 um 13:55
    • #9

    Also dann haben die Rentner was Sinnvolles zu tun, die "Freizeitpolizisten" sorgen dafür dass es auf den Straßen wieder sicherer zugeht

    und der Staat verdient kräftig mit was allen zugutekommt, da dadurch evtl. keine Steuererhöhung notwendig wird!

    Also alles in allem: Gut für Alle … :thumbup:

    OK: Verkehrssünder werden das anders sehen ... Was aber zu verschmerzen wäre… ;( !!

    PS: Und für @Tomfred wäre endlich die lange Zeit des Wartens vorbei.... ;) ..

    Gruß
    Buddy

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  • Tomfred
    Gast
    • 18. Februar 2017 um 16:25
    • #10
    Zitat von Buddy

    PS: Und für @Tomfred wäre endlich die lange Zeit des Wartens vorbei.... ;) ..

    Gruß
    Buddy

    ??? Verstehe ich irgendwie nicht, wie so vieles.

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