Günstige " DRL " zum individuellem anbringen....

  • Tomfred hat recht.


    @Buddy
    Bevor nicht ein Oberlandesgericht oder ein Bundesgericht entschieden haben, können Amts- und Land- oder Kammergerichte die Gesetze auslegen, wie es ihnen beliebt.


    Man kann in Deutschland mit Genehmigung der Zulassungsbehörden Polizeiautos anderer Länder meist jedoch aus den USA mit voller Signal- und Warnlichtaustattung fahren.


    Hier zwei Fotos vom US Car Treffen (2016 oder 2017) in Bremen am Einkaufzentrum Waterfront.
    Police Car1.jpgPolice Car2.jpg

    Ciao
    Olaf
    Keep happy cruisin


    20.09.2011: NISSAN Juke Tekna 1.6 DIG-T, 230 PS, handgerissen, Machine Brown Metallic,

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  • Die von Buddy genannten Beispiele beziehen sich alle auf das Blaulicht nicht auf das Vorhandensein der Anlage !

  • "Kammergericht" nur in Berlin,sonst ist es das Oberlandesgericht...Das nur am Rande !"


    "Die Gesetze auslegen, wie es ihnen beliebt." Voll der Blödsinn !!


    Die verschiedenen Gerichtsbarkeiten in Deutschland können lediglich die Strafe im gesetzlichen Rahmen anders auslegen und bewerten und dementsprechend zu einem anderen Strafmaß


    einer anderen Strafzumessung kommen !!



    " Mit voller Signal- und Warnlichtaustattung fahren." Nee ist nicht!


    Aauf öffentlichen Straßen muss die " Warnlichtaustattung" abgedeckt sein!


    Es sei denn man fährt in einem Konvoi unter Polizeibegleitung vorne und hinten zu Treffen etc.!


    Aber macht Euch doch so eine Lampe auf den JUKE...Sieht bestimmt cool aus.... :ironie: ..!!


    Gruß
    Buddy

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

  • Genau ! Hugh, ich habe gesprochen.


    Zitat:
    ""Die Gesetze auslegen, wie es ihnen beliebt." Voll der Blödsinn !!"


    Da irrst Du Dich.


    Die Gesetze sind nicht nur interpretierfähig, sondern sogar interpretationsbedürftig. Daher entscheiden von nord nach süd die Landgerichte oft sehr unterschiedlich in gleichen oder ähnlichen Verfahren. Erst wenn ein Oberlandes- oder Bundesgericvht entscheidet, müssen alle unteren Instanzen sich danach richten.


    Früher nie "ARD Ratgeber Recht" geguckt, was ?

    Ciao
    Olaf
    Keep happy cruisin


    20.09.2011: NISSAN Juke Tekna 1.6 DIG-T, 230 PS, handgerissen, Machine Brown Metallic,

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  • Leider irrst DU Dich....Leider mal wieder... ;( ...!


    Und -NEIN- ich habe früher nie : "ARD Ratgeber Recht" geguckt..!!


    War aber beruflich bei der Justiz! Daher kläre ich Dich jetzt mal auf "Häuptling"..!


    Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen!


    Art. 97 GG – Rechtsstellung der Richter (GG Grundgesetz)



    Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt!


    Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend!!!


    Soweit mal zur Rechtsprechung in Deutschland !


    Gruß
    Buddy

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.