Seitenblinker

  • http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen[/quote]Hier


    Hier ein letzter Beitrag von mir:
    Leider weis sich nicht mehr von welcher Seite ich folgenden Text kopiert habe, ich glaube es war TÜV Süd:


    Wichtig ist hierzu, daß diese e-Prüfnummer nur aussagt, daß das Teil an sich gem. den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist!
    Allerdings muß auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die den Anbau z.B. speziell am NB erlaubt und zeigt,
    daß das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!
    Ergebnis:
    Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, daß das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.
    ABER, ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln und zieht in der Regel eine Anzeige nach sich!


  • Hallo Bohne,


    was Wiki betrifft, ist es eine sehr feine Sache sich mal ganz schnell "schlau" zu machen. Ich schreibe das "Schlau" aber nicht unbeabsichtigt in Anführungsstrichen.
    Da ein Jeder in dieser freien Enzyklopädie seinen "Senf" weitergeben kann, gibt es dafür auch keine Gewähr und man erhält möglicherweise gefährliches Halbwissen.
    Was Rechtsfragen, Gesetze usw. betrifft, ist man besser beraten, einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen. Das ist auch online einsehbar und das Geschriebene bindent.


    In einem anderen Thread wurde heiß diskutiert, inwieweit man Tagfahrlichter in Verbindung mit Abblendlicht u. Standlicht verwenden darf. Ein jeder Hersteller von TFL´s schreibt in seine Beschreibung eine eigene Version, wie die Lichter angeschlossen und verwendet werden dürfen. In vielen anderen Foren wird auch nur mit Halbwissen geschossen.
    Im Gesetzestext stand bzw. steht ganz klar, was erlaubt ist. Ob in diesem Thread nun die beteiligten ihren Glauben dem Hersteller oder dem Gesetzgeber schenken, weiß ich nicht, jedoch ist mir klar geworden, das in dem Falle TFL sehr viel Müll im Internet (unter anderem auch Wiki) steht. nur mal so am Rande....

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


    Ein kluger Mensch bemerkt alles,
    ein dummer macht über alles eine Bemerkung.
    "Heinrich Heine"



    4 Mal editiert, zuletzt von verneree ()

  • ich hab mich ja nicht in Wiki schlau gemacht =)
    Das war mein wissen, und die informationen die ich von tüv,dekra und küs hatte, und ich hatte zumindest bis zum heutigen Tage keinerlei Problem mit Anbauteilen die ein E-Prüfzeichen hatten (auch seitenblinker) OHNE Bescheinigung. Ist ja auch egal jeder soll dranbasteln was er für richtig hält :P

  • Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?


    Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie
    erkennen das an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der
    Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.


    Beispiel 1:
    E4 Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.


    Beispiel 2:
    e 1 Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1").


    Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/tun…ng-an-fahrzeugen-2765.htm


    Und wenn jetzt noch einmal einer kommt mit "ich brauch da aber eine bescheinigung", dem ist leider nicht zu helfen, dann wartet auf eine bescheinigung bis ihr schwarz werdet.

  • Netter link aber meiner ÜBERZEUGUNG NACH AUCH NICHT DAS gelbe vom Ei ;)


    Beispiel aus dem verlinkten Text: Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen MÜSSEN funktionieren ! NEIN, müssen sie NICHT, nicht alle !!!
    Beim letzten TÜV mit meinem alten Auto gingen plötzlich die Nebelscheinwerfer nicht :/
    Laut TÜV instandsetzen ODER Abdeckkappen rauf, BEIDES ist gültig um NICHT bemängelt zu werden, sie müssen also NICHT gehen !!!


    Beispiel 2 aus verlinktem Text: LEDs sind nicht erlaubt !!! Sind sie man doch, in Kofferraum und Innenlicht Originalleuchtmittelplatz.


    Um es kurz zu machen: Der Schlußtext im verlinkten Text war der einzig zu 100% ware Satz !!!
    Sprechen sie im Vorfeld mit ihrem TÜV, es wird sich eine Antwort oder Lösung finden !!!


    Selbst wenn ich mir damals 1000 Jahre Zeit genommen hätte, das gesammte Internet zu lesen und danach ALLE User ALLER Autoforen befragt hätte wäre die Wahrscheinlichkeit extrem hoch gewesen, daß ich meine Sommerfelgen Typ Lenso L4 immer noch nicht fahren würde :(


    Ich habe damals ALS ERSTES den TÜV gefragt und 3 Tage später waren sie montiert und in Papiere eingetragen, alles zusammen für nur 95 Euro und ca 3 Stunden Freizeitaufwand !!!


    Schlagt euch bitte nicht die Köpfe ein und mir auch nicht, das Thema ist viel zu kompliziert um es in einem Forum zu klären und zum "Köpfeeinschlagen" ABSOLUT nicht wert.


    Was heute geschrieben steht, kann sich morgen schon ändern und alle 4 Jahre ist sowieso Neuwahl der Legislative, die Judikative und Executive (z.B. TÜV) sind sowieso alle nur zumeist unmündige Befehlsempfänger ;)

    Da sind wir als Arbeitervolk doch völlig erhaben drüber ^^

  • Hier geht es um die außenbeleuchtung des fzg. Den tüv küs und wie die ganzen anderen hampelmänner heißen interessiert doch nicht ob deine leuchte im innenraum funktioniert und welches leuchtmittel du da drin verbaut hast, dem tüv geht es um sehen und gesehen werden. Und zum thema nebelscheinwerfer: die sind nicht zwingend notwendig deswegen diese aussage von deim tüv wobei jeder andere tüv das eher aufschreibt und dir trotzdem deinen stempel gibt, anstatt sowas zu sagen. Anders bei der nebelschlussleuchte, abblendlicht fernlicht, schlussleuchte etc. Die müssen funktionieren, das abblend richtig eingestellt sein und genug lichtausbeute haben, um sicherheit zu gewährleisten

  • ...Und wenn jetzt noch einmal einer kommt mit "ich brauch da aber eine bescheinigung", dem ist leider nicht zu helfen, dann wartet auf eine bescheinigung bis ihr schwarz werdet.


    ...und genau solchen Zitaten verbreitet man gefährlichen Halbwissen! Schon mal was von Fälschungen gehört?
    Aus China usw. kommen täglich millionen von Produkt am HH Hafen an. Da ist auch verdammt viel gefälschtes dabei und natürlich auch Produkte mit gefälschten "E" Prüfzeichen....
    Hier mal ein Link zu gefälschten "E" Prüfzeichen.....

    Gruß, Andi
    Mercedes Benz Coupe (vorher* Juke "Shiro" Nightshade, 190PS, 2WD, BJ:4/12, Connect 1 *)


    Ein kluger Mensch bemerkt alles,
    ein dummer macht über alles eine Bemerkung.
    "Heinrich Heine"



    2 Mal editiert, zuletzt von verneree ()

  • Also für mich ist das Thema durch =)


    Habe mit 3 verschiedenen Leuten geredet, TÜV Süd, Dekra und ein Freier Gutachter alle 3 haben die gleiche Meinung.
    Bei Lichttechnischen Einrichtungen gibt es 2 verschiedene:


    Die,die zulässig sind: TFL,Nebelscheinwerfer,Zusatzscheinwerfer...etc
    Und die die gesetzesmäßig vorhanden sein müssen.


    Wenn dann eine Einrichtung am Fahrzeug geändert wird gegenüber der Serie muss diese nur ein "richtiges" E-Prüfzeichen besitzen und die richtige "Farbe" haben. Alles in der StvzO angegeben. Zusätzlich wird keine Bescheinigung benötigt, es sei denn jetzt das aber: Die Lichttechnische Einrichtung besitzt ein gefälschtes Prüfzeichen, an einem anderen "Ort" am Fahrzeug angebracht wird oder es ausdrücklich vom Hersteller vorgeschriebene Änderungen vorzunehmen ist, z.B bei Rückleuchten wenn die serienmäßigen Reflektoren entfallen müssen diese nach der Stvzo angebracht werden.


    Fazit wie schon gesagt kann jeder Denken und Tun was er will, ich hab mir die Dinger bestellt, das OK vom Tüv,Dekra und deinem Freund und Helfer =)


    Somit kein Grund mehr zum streiten!

  • Hier geht es um die außenbeleuchtung des fzg. Den tüv küs und wie die ganzen anderen hampelmänner heißen interessiert doch nicht ob deine leuchte im innenraum funktioniert und welches leuchtmittel du da drin verbaut hast, dem tüv geht es um sehen und gesehen werden. Und zum thema nebelscheinwerfer: die sind nicht zwingend notwendig deswegen diese aussage von deim tüv wobei jeder andere tüv das eher aufschreibt und dir trotzdem deinen stempel gibt, anstatt sowas zu sagen. Anders bei der nebelschlussleuchte, abblendlicht fernlicht, schlussleuchte etc. Die müssen funktionieren, das abblend richtig eingestellt sein und genug lichtausbeute haben, um sicherheit zu gewährleisten


    Alles bekannt ABER stand halt SO nicht im Text des verlinkten Artikels und ein Artikel gibt die Wahrheit nur so gut wieder, wie er von einem "Unwissenden" verstanden wird ;)


    Halbwissen bedeutet nicht immer zwangsläufig falsches Wissen sondern, daß der Text nur zur Hälfte reicht, um einem "Unwissenden" "Vollwissen" zu vermitteln ;)

  • Aber die schwarzen Seitenblinker dann nicht mit orngenen Birnchen !?
    Da gibt es doch sicher auch solche silbernen, wie für die Blinker, welche nur orange leuchten, aber sonst verspiegelt sind ?
    Ach so, Diadem heißen die Dinger.
    Aber die Seitenblinker sind doch beim Facelift im Spiegel und nicht mehr auf dem Kotflügel ??