Beiträge von TKA1503

    Mahlzeit,


    ich habe mal eine Frage zu dem Eibach Gutachten, welche lautet;



    "
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßi-
    gen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifen-
    kombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgen-
    de Bedingungen eingehalten sind:
    Es liegen gesonderte Teile- bzw. ABE-Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen
    vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich
    ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a.
    Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung
    durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19(2) in Verbindung
    mit §21 StVZO erforderlich.
    Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A26) angegebenen
    Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu
    überprüfen bzw. nachzuweisen.
    Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind
    zu beachten."


    Muss ich die jetzt eintragen lassen oder nicht?? :S:S?( . Ich fahre serienmäßig 225 45 18 Zoll auf den Serienalufelgen.
    Diese Reifen sind im Gutachten auch angegeben.


    Kann da jemand helfen ?