Beiträge von Buddy

    JA ..... Richtig


    Wenn und aber ....!!!


    Wenn er komplett richtig eingelegt ist, oder es sei denn die Schaltklaue hat ihn nicht richtig fixiert.


    Oder auch wenn der Gang nur halbherzig eingelegt wurde,eben nicht komplett.


    Bei einem schlecht eingestellten Schaltgestänge sollte da nicht auch im Fahrbetrieb etwas hakeln...??


    Gruß
    Buddy

    Vermute mal das Dein Juke ein Schaltgetriebe hat...!



    Ich fahre seit ewigen Zeiten nur Autos mit Automatikgetriebe, so auch meinen Juke.



    So stelle ich den Wählhebel einfach nur auf die Position "P" und fertig!



    Normalerweise würde die Parkposition genügen, da das Automatikgetriebe mechanisch durch einen Bolzen gesperrt wird.



    Handbremse deshalb, damit bei steilem Gelände nicht das Getriebe über die Antriebsachse verspannt wird.



    Räder zum Bordstein ist eine reine Zusatzsicherung, die nichts kostet und selbst im Fall der Fälle kann dann das Fahrzeug nicht wegrollen.



    Bei Schaltgetrieben kann ein Gang schon mal rausrutschen...Recherche im WWW...!



    Eventuell parkst Du ja auch erst seit einem halben Jahr an einer Stelle mit Gefälle und merkst daher erst jetzt die Veränderung die evtl. einen Getriebedefekt ankündigt?



    Oder hat sich so ein Vorfall wieder mal ereignet obwohl Zitat: "Dass ich seit dem Vorfall nun immer die Handbremse zusätzlich betätige."



    Gruß


    Buddy

    @Buddy : hast Du ausser Deiner Belehrung auch noch eine Antwort zu meiner Frage ?



    Also wenn Du das als Belehrung auffasst, obwohl so nicht gemeint, bist Du schon auf dem richtigen Weg, nämlich dem der Einsicht!



    Es sollte nur aufzeigen wie ein Fahrzeugführer sich zu verhalten hat, wenn „Er“ denn Verantwortung zeigt!


    Zitat: "In einem Fall stand mein an einer abschüssigen Strasse geparkter Wagen als ich zurückkam mitten auf der Strasse"



    Dieses hier zum Beispiel hätte auch Menschen gefährden können, zum Beispiel ein Kind das mit so einem Vorgang nicht rechnet! Soweit zur Belehrung!



    Aber jetzt zur Technik: Es ist „Kein Defekt“ ….!



    Die Warnung gleich zuerst, und zwar von Arnulf Thiemel vom ADAC: Ein eingelegter Gang ist kein sicheres Mittel, um ein Auto gegen das Wegrollen zu sichern.


    Nun zur Frage: Oft wird gesagt, man solle beim Parken am Hang einen Gang entgegen der Parkrichtung einlegen. Den Rückwärtsgang, wenn die Nase des Autos zum Tal zeigt, und den Vorwärtsgang, wenn man bergauf parkt.
    Dahinter steckt die Vorstellung, dass ein Auto, dessen erster Gang eingelegt ist, leichter vorwärts rollen kann als rückwärts.
    Aber das ist Unsinn.


    Der Widerstand, den der Motor über den eingelegten Gang bietet, hängt einzig und allein von der Übersetzung des Gangs ab – vorwärts und rückwärts lässt sich das Getriebe dann gleich schwer drehen.
    Bei den meisten Autos haben Rückwärtsgang und erster Gang eine ganz ähnliche Übersetzung, meist bremst der Rückwärtsgang nur ein kleines bisschen mehr.


    Aber wie gesagt, eine sichere Bremse ist keiner der beiden Gänge – sie können nämlich herausspringen, und dann rollt das Fahrzeug ungebremst.


    Das richtige Parken am Berg beschreibt Thiemel so:
    Zuerst zieht man immer die Handbremse an. Zusätzlich sollte man die Vorderräder zum Bordstein hin einschlagen (als Sicherung, falls die Bremse versagt). Der Rückwärtsgang sorgt dann allenfalls für eine zusätzliche Sperrwirkung. "Außerdem sollte der Gang erst nach Anziehen der Handbremse eingelegt werden, damit der Antrieb nicht unter Spannung steht", sagt der ADAC-Mann.



    Gruß


    Buddy

    Wo ist mein Auto?


    Wer nur einen Gang eingelegt hat, ohne die Handbremse zu ziehen, könnte sich wundern – auch über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen.


    § 14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen


    (2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.


    „Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht macht, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste – dass beim Abstellen des Autos sicherheitshalber sowohl die Bremse anzuziehen als auch einen Gang einzulegen ist“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwalthotline.
    Doppelt hält besser, befanden die Richter, denn zwei unabhängig voneinander wirkende Sicherungsmaßnahmen würden ohne technischen Defekt nicht gleichzeitig versagen.


    Soweit so gut..... ;) ..!


    Gruß
    Buddy

    Gerne ........... 8) ...!



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    Gruß
    Buddy